FAQ´s

Die wichtigsten Fragen rund um den Fußball-Verband Mittelrhein e.V. finden Sie hier in unserem FAQ´s. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. 

DFBnet

  • Wo finde ich das DFBnet?

    Wo finde ich das DFBnet?

    Das DFBnet ist im Internet unter www.dfbnet.org zu finden. Dort können nach der Anmeldung mit der individuell vergebenen Benutzerkennung je nach Berechtigung z.B. der Vereinsmeldebogen oder auch die Ergebnismeldung bearbeitet werden.

  • Wer vergibt die Benutzerkennungen für das DFBnet?

    Wer vergibt die Benutzerkennungen für das DFBnet?

    Die Benutzerkennungen für das DFBnet vergibt grundsätzlich der DFBnet-Administrator des Fußball-Verbandes Mittelrhein.

    Die Vereinsadministratoren der Vereine haben nach Erteilung einer entsprechenden Berechtigung die Möglichkeit, die Zugangskennungen zum DFBnet auf Vereinsebene selber zu verwalten.

    Informationen zur Vereinsadministration erhalten Sie im Fußball-Verband Mittelrhein beim Sachbearbeiter für das DFBnet (Jörg Vanwersch; (T.: 02242-91875-27; M.: joerg.vanwersch(at)fvm.de).

Vereinsjugendleiter

  • Fragen zur Vereinsjugendleiterausbildung

    Fragen zur Vereinsjugendleiterausbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    1. Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original/nicht älter als 3 Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.

    2. Bescheinigung über eine Grundausbildung in 1. Hilfe (9 LE; nicht älter als zwei Jahre).

  • Fragen zur Vereinsjugendleiterfortbildung

    Fragen zur Vereinsjugendleiterfortbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Für die Ausstellung der verlängerten Lizenz ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Original erforderlich. Das für die Beantragung erforderliche Anforderungsschreiben des FVM erhalten Sie mit der Einladung zum Lehrgang ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Idealerweise wird die Fortbildung in dem Jahr, in dem die Lizenz ausläuft, absolviert.

Vereinsmanager

  • Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzausbildung

    Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzausbildung

    Welche Voraussetzungen brauche ich?

    Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 18 Jahre. Der Teilnehmer soll eine Führungsposition im Verein anstreben oder ausüben. Der Lizenzbewerber nimmt grundsätzlich an allen Modulen der Ausbildung teil. Die Prüfung besteht aus einer themenbezogenen schriftlichen Lernerfolgskontrolle, einer praxisorientierten Hausarbeit und einem Prüfungsgespräch. Die gesamte Ausbildung muss in zwei Kalenderjahren absolviert werden. 


    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original/nicht älter als 3 Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.

  • Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzfortbildung

    Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzfortbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Für die Ausstellung der verlängerten Lizenz ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Original erforderlich. Das für die Beantragung erforderliche Anforderungsschreiben des FVM erhalten Sie mit der Einladung zum Lehrgang ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Idealerweise wird die Fortbildung in dem Jahr, in dem die Lizenz ausläuft, absolviert.

Trainerlehrgänge

  • Fragen zur Trainerausbildung

    Fragen zur Trainerausbildung

    Wie starte ich meine Trainerkarriere? 

    Einen Einstieg in das Trainerlizenzsystem des DFB können Sie je nach Ihrer persönlichen Ausrichtung (Breiten- oder Leistungsfußballorientierung) mit der Trainer C-Lizenz oder der Trainer B-Lizenz beginnen. Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen erhalten Sie auf der Homepage des DFB (www.dfb.de).

    Direktlinks:

    Die Trainer C-Lizenzausbildung findet in unseren neun Fußballkreisen statt. Bitte wenden Sie sich hierfür an den für Ihren Verein zuständigen Fußballkreis. Dort erhalten Sie Informationen zu Terminen, Kosten etc.

    Die Trainer B-Lizenzausbildung wird vom Fußball-Verband Mittelrhein durchgeführt. Termine für die Ausbildung finden Sie auf www.fvm.de (Rubrik: Qualifizierung). Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie Sie sich gern an Ihre Ansprechpartnerin beim FVM. 

    Welche Unterlagen benötige ich? 

    Folgende Unterlagen sind bis spätestens drei Wochen vor Ausbildungsbeginn vorzulegen:

    • Nachweis über die Tätigkeit als Spieler in einem dem DFB oder der FIFA angehörenden Verein sowie über die Mitgliedschaft in einem Verein. 
    • Schriftliche formlose Erklärung, sich der Trainer-Ordnung sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB und des FVM zu unterwerfen.
    • Tabellarischer Lebenslauf inkl. des sportlichen Werdegangs. 
    • Ärztliche Bescheinigung über die sportliche Tauglichkeit (Original und nicht älter als 3 Monate). 
    • Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original/nicht älter als 3 Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.
    • Bescheinigung über eine Grundausbildung in 1. Hilfe (9 LE; nicht älter als zwei Jahre).
    • Für ausländische Bewerber: evtl. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. 

    Die Unterlagen werden von der Geschäftsstelle nach erfolgreicher Anmeldung zum Lehrgang schriftlich angefordert. Bitte reichen Sie keine Unterlagen unaufgefordert ein!

  • Fragen zur Trainerfortbildung

    Fragen zur Trainerfortbildung

    Welche Unterlagen benötige ich für die Verlängerung der Trainer C-Lizenz?

    Für die Verlängerung der Trainer C-Lizenz sind folgende Unterlagen bei der FVM-Verbandsgeschäftsstelle, Sövener Straße 60, 53773 Hennef/Sieg einzureichen:

    • Fortbildungsnachweis (in dem die erforderlichen 20 Fortbildungsstunden vermerkt sind)
    • ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis im Original (nicht älter als drei Monate)
    • ein bereits adressierter und frankierter Rückumschlag    

    Die Verlängerung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit  beantragt werden.  Für die Ausstellung der verlängerten Lizenz wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.

     

     

FVM-Lehrgänge

  • Wo kann ich mich für Lehrgänge anmelden?

    Wo kann ich mich für Lehrgänge anmelden?

    Anmeldungen sind ausschließlich über den Online-Lehrgangsplan des FVM unter www.fvm.de (Rubrik: Qualifizierung) möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben im Anmeldeformular korrekt und vollständig eingegeben werden.

  • Kann ich mich bei ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste setzen lassen?

    Kann ich mich bei ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste setzen lassen?

    Sollte ein gewünschter Lehrgang bereits ausgebucht sein, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter mit Ihren kompletten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Mobilnummer, Geburtsdatum, Verein) und dem gewünschten Termin. Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben mit dem Vermerk, dass Sie informiert werden, sobald ein Lehrgangsplatz für Sie frei wird. Bitte beachten Sie, dass dies allerdings auch sehr kurzfristig geschehen kann.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung?

    Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung?

    Die Lehrgangsgebühren (inkl. Unterkunft- und Verpflegung) finden Sie im Online-Lehrgangsplan beim jeweiligen Lehrgangsangebot. Anfallende Reisekosten tragen die Lehrgangsteilnehmer selbst.

  • Kann mein Verein die Kosten übernehmen?

    Kann mein Verein die Kosten übernehmen?

    Sollte ein Verein die Kosten eines Lehrgangs für einen Teilnehmer übernehmen, vermerken Sie dies bitte unbedingt bei der Anmeldung bzw. tragen die Kontodaten des Vereins direkt ein.

  • Muss ich in der Sportschule übernachten, auch wenn ich in der Nähe wohne?

    Muss ich in der Sportschule übernachten, auch wenn ich in der Nähe wohne?

    Wenn Sie nicht in der Sportschule übernachten möchten, informieren Sie bitte die Lehrgangsleitung am Anreisetag darüber. Auch bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeit muss allerdings die Lehrgangsgebühr in voller Höhe entrichtet werden. Eine Reduzierung der Lehrgangsgebühr ist leider nicht möglich.

  • Wie erfolgt die Unterbringung in der Sportschule?

    Wie erfolgt die Unterbringung in der Sportschule?

    Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind direkt bei der Sportschule (sportschule@fvm.de) zu buchen, sofern Kapazitäten frei sind. Bei Verfügbarkeit zahlen Sie den Aufpreis vor Ort bitte direkt an die Sportschule.

  • Was muss ich tun, wenn ich krankheits- oder verletzungsbedingt nicht an einem Lehrgang teilnehmen kann?

    Was muss ich tun, wenn ich krankheits- oder verletzungsbedingt nicht an einem Lehrgang teilnehmen kann?

    Bitte informieren Sie schriftlich und umgehend den Sachbearbeiter Ihres Lehrgangs. Sofern Sie ein Attest über Ihre Krankheit/Verletzung einreichen, wird Ihnen die Lehrgangsgebühr anteilig zurückerstattet. Hier wird auf die AGB‘s des FVM verwiesen.

  • Kann für die Lehrgänge Sonderurlaub beantragt werden?

    Kann für die Lehrgänge Sonderurlaub beantragt werden?

    Für die Aus- und Fortbildung zum DFB-Vereinsjugendleiter kann Sonderurlaub beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hierzu: http://www.sportjugend-nrw.de/service/sonderurlaub/

    Alle Trainerlizenzlehrgänge sowie die Lehrgänge zum Vereinsmanager unterliegen jedoch nicht dem Sonderurlaubsgesetz. 

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