Corona: Infos für Vereine

Hier finden Sie alle Informationen und aktuelle Entwicklungen bezüglich des Coronavirus, die Einfluss auf die verschiedenen Themenfelder im FVM haben. Wir kümmern uns intensiv um alle drängenden Fragen und aktualisieren die Seite fortlaufend.
Alle Angaben oder Ausführungen im Bezug auf rechtliche Fragestellungen sind nicht als rechtsberatend zu verstehen, sondern sollen lediglich eine Orientierung geben. Jedwede Haftung des FVM und seiner Partner ist ausgeschlossen. Im konkreten Fall ist ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Coronaschutzverordnung & Hygiene: Konzept, Hinweise, Leitfäden, FAQs
Coronaschutzverordnung & Hygiene: Konzept, Hinweise, Leitfäden, FAQs
Coronaschutzverordnung:
- Coronaschutzverordnung (gültig ab 25. Januar 2021)
Hygienehinweise:
- FAQs zum Thema "Zurück ins Spiel" (19. Oktober 2020) = Hygienehinweise
- Hygienehinweise für Vereine: Plakat zum Ausdrucken und Aufhängen im Vereinsheim
Hygienekonzept:
- DOSB-Hygienekonzept (22. Oktober 2020)
- Hinweise des LSB NRW für die Erstellung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine (19. Oktober 2020)
Sonstiges:
- Überblick zu den Zuschauerregelungen (19. Oktober 2020)
- Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen (19. Oktober 2020)
- Wer, wo, wie, wieviele? LSB-Hinweise zum Sportbetrieb (18. Oktober 2020)
- Vorlage des LSB NRW: Einverständniserklärung zur Erfassung von Personendaten für Vereine
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Regelungen und Hinweise zum Spielbetrieb
Regelungen und Hinweise zum Spielbetrieb
- FAQs zur Spielzeit 2020/21 (2. Oktober 2020) = wichtigste Infos zur neuen Spielzeit im Frauen-, Herren- und Jugend- und Futsalbetrieb
- Regelungen wg Erkrankung/Verdacht aufgrund des Covid-19 Virus (Senioren, Jugend)
- Regelungen wg Erkrankung/Verdacht aufgrund des Covid-19 Virus (Futsal)
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Regelungen der Landkreise und kreisfreien Städte im FVM-Gebiet
Regelungen der Landkreise und kreisfreien Städte im FVM-Gebiet
Soweit die betroffenen Kommunen in den Risikogebieten weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens für erforderlich halten, können sie diese mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und mit der zuständigen Bezirksregierung abstimmen und diese umsetzen. Deshalb gilt für unsere Vereine:
- Maßgebend sind die Vorgaben der Behörden vor Ort.
- Bitte informieren Sie sich daher für Ihren Verein bei Ihrer zuständigen Behörde und setzen zwingend die lokalen Vorgaben um.
- Heimvereine informieren bitte die Gastmannschaften über die vor Ort geltenden Regelungen.
Hier finden Sie die regionalen Bestimmungen der einzelnen Städte und Kreise:
Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html
Stadt Leverkusen: https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/corona-info-leverkusen/index.php
Stadt Bonn: https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/coronavirus.php
Rhein-Sieg-Kreis: https://www.rhein-sieg-kreis.de/corona
Rheinisch-Bergischer Kreis: https://www.rbk-direkt.de/informationen-zum-coronavirus.aspx
Oberbergischer Kreis: http://www.oberbergischer-kreis.de/cms200/aktuelles/sars/index.shtml
Kreis Euskirchen: https://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/aktuell/neuste-meldung-I.php
Kreis Rhein-Erft: https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus
Städteregion Aachen: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/coronavirus/
Kreis Düren: https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/presse/corona-aktuelles.php
Kreis Heinsberg: https://www.kreis-heinsberg.de/
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Newsticker
Newsticker
23.11.20: News: Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene ruht bis Ende des Jahres
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09.11.20: News: Jetzt beantragen: Soforthilfe Sport des Landes NRW
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04.11.20: News: DFB und Präsidentenkonferenz appellieren: Trainingsbetrieb wieder zulassen
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30.10.20: News: Fußballer helfen Fußballern: Fonds der Sepp-Herberger-Stiftung
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29.10.20: News: FVM setzt Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene aus
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27.10.20: News: Regionale Anpassungen bei erhöhtem 7-Tages-Inzidenz-Wert
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23.10.20: News: Hygienehinweise für Vereine!
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22.10.20: News: Förderprogramm für Vereine: "Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona"
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16.10.20: News: Corona: Appell an die Vereine
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16.10.2020: News: Corona: Update - Linkübersicht zu den regionalen Bestimmungen
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05.10.20: News: "Corona-Ansteckung auf dem Spielfeld sehr unwahrscheinlich"
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16.09.20: News: Neue Coronaschutzverordnung (gültig bis 30. September): Mehr Möglichkeiten für den Sport
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04.09.20: News: DFB-Leitfaden "Zurück ins Spiel" aktualisiert
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01.09.20: News: Neue Coronaschutzverordnung (gültig bis 15. September): keine Änderungen für den Sport
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27.08.20: News: WDFV verlängert Wechselperiode I bis zum 5. Oktober 2020
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12.08.20: News: Neue Coronaschutzverordnung (gültig bis 31. August): keine Änderungen für den Sport
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15.07.20: News: Neu für den NRW-Amateurfußball: WDFV beschließt Spielsperre ersetzt Wochensperre
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14.07.20: News: Update Leitfaden "Zurück ins Spiel"
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23.06.20: News: Info zur Erteilung von Spielberechtigungen
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21.06.20: News: News: Außerordentlicher Verbandstag und Verbandsjugendtag des FVM stimmen für Saison-Abbruch
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18.06.20: News: Freundschaftsspiele im Bereich des FVM
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12.06.20: News: Corona-Schutzverordnung: Erleichterungen ab dem 15. Juni
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12.06.20: News: Informationen des LSB NRW zum Vereinssport ab dem 15.06.20
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12.06.20: News: Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
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28.05.20: News: Info zur neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
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08.05.20: News: Zurück auf den Platz: Leitfaden für Vereine zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb
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07.05.20: News: Informationen des Landessportbundes NRW zur Wiederaufnahme des Vereinssports
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29.04.20: News: Meinungsbild: 50,14 % der Vereine sprechen sich für Fortsetzung des Spielbetriebs aus
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23.04.20:News: FVM für Fortsetzung der Spielzeit ab September
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03.04.20: News: Anpassungen in der DFB-Spiel- und Jugendordnung
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03.04.20: News: FVM setzt Spielbetrieb bis auf Weiteres aus
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01.04.20: News: FAQs für Sportvereine von FUSSBALL.DE
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24.03.20: Schreiben des FVM-Präsidenten Bernd Neuendorf
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16.03.20: News: Spielbetrieb ruht bis zum 19. Apil
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Bewegungsangebote
Bewegungsangebote
Hier finden Sie verschiedene Online-Angebote, um im Lockdown mit dem Ball am Fuß fit zu bleiben:
Geschicklichkeits-Spiele für das Heimtraining mit Kindern
Trainingsideen für die Geschicklichkeit im Heimtraining mit Ball
Weitere Trainingsideen zur Verbesserung der Geschicklichkeit im Eigentraining
Die Technik im Eigentraining zuhause verbessern
Die Ballkontrolle im Heimtraining verbessern - Teil 1
Die Ballkontrolle im Heimtraining verbessern - Teil 2
Training für Spieler*innen bis 11 Jahre
Ideal fürs Eigentraining:
Übungen, um Technik und Geschick am Ball individuell zu verbessern!
Mit einem Freund / einer Freundin üben:
Hier geht's zur Übungssammlung für Zwei.
Training für Spieler*innen bis 15 Jahre
Ideal fürs Eigentraining:
Übungen, um Technik und Geschick am Ball individuell zu verbessern!
Mit einem Freund / einer Freundin üben:
Hier geht's zur Übungssammlung für Zwei.
Training für Spieler*innen bis 19 Jahre
Ideal fürs Eigentraining:
Übungen, um Technik und Geschick am Ball individuell zu verbessern!
Mit einem Freund / einer Freundin üben:
Hier geht's zur Übungssammlung für Zwei.
Training für Aktive über 20 Jahre
Ideal fürs Eigentraining:
Übungen, um Technik und Geschick am Ball individuell zu verbessern!
Mit einem Freund / einer Freundin üben:
Hier geht's zur Übungssammlung für Zwei.
Heimtraining mit Handicap-Spieler*innen
Technick-Spiele für das Eigentraining mit Handicap-Spieler*innen
Geschicklichkeits-Spiele für das Heimtraining mit Handicap-Spieler*innen
Heimtraining im "MOVEmber"
Die Trainingssessions verpasst?
Kein Problem! Hier gibt es die virtuellen Trainingseinheiten zum Nachschauen:
Trainingseinheit vom 18. Januar als Video (63 Minuten)
Trainingseinheit vom 11. Januar als Video (80 Minuten)
Trainingseinheit vom 21. Dezember als Video (59 Minuten)
Trainingseinheit vom 14. Dezember als Video (65 Minuten)
Trainingseinheit vom 7. Dezember als Video (64 Minuten)
Trainingseinheit vom 30. November als Video (61 Minuten)
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Lehrgänge und Lizenzen
Lehrgänge und Lizenzen
03.04.20: Lizenzgültigkeit und Ausbildungsdauer
Was passiert mit Lizenzen, die im Jahr 2020 auslaufen?
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) gemeinsam beschlossen, den Verlängerungszeitraum auslaufender Trainerlizenzen – auch ohne Absolvierung einer Fortbildung – um ein zusätzliches Jahr (von derzeit drei Jahre übergangsweise auf vier Jahre) auszudehnen. Das bedeutet im Detail, dass bei Bedarf alle Trainerlizenzen (zum Beispiel Fußball-Lehrer- und A-Lizenzen), die zum 31. Dezember 2020 auslaufen, um ein zusätzliches Jahr verlängert werden können und somit erst am 31. Dezember 2021 ungültig werden.
Was bedeutet die Coronakrise für Lizenzausbildungen, die in diesem Jahr beginnen und in 2021 nicht beendet werden können?
Die Ausdehnung der Ausbildungsdauer bei den Lizenzlehrgängen von derzeit zwei auf drei Jahre wird ermöglicht.
Weitere Infos finden Sie in der News vom 03.04.20 zur Verlängerung von Trainerlizenzen
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Was geschieht mit den Lehrgängen, die ausfallen?
- Sobald feststeht, wann die Lehrgänge nachgeholt werden können, informiert der FVM alle Teilnehmer*innen. Der Anspruch auf den Platz im Lehrgang bleibt erhalten. Die FVM-Mitarbeiter*innen setzen sich schnellstmöglich mit den betroffenen Personen in Verbindung. Auch hier wird der FVM alle weiteren Informationen umgehend veröffentlichen, sobald Details feststehen.
Werden Gebühren für ausgefallene Lehrgänge erstattet?
- Bei allen Lehrgangsmaßnahmen und sonstigen gebührenpflichtigen Maßnahmen, die der FVM aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Entwicklung des Coronavirus nicht durchführen kann und deshalb absagt, werden gezahlte Lehrgangsgebühren in voller Höhe erstattet.
- Sofern FVM-Lehrgänge auf Termine verschoben werden, die von angemeldeten Lehrgangsteilnehmern nicht wahrgenommen werden können, werden die vollen Lehrgangsgebühren erstattet.
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Recht
Recht
Die Coronakrise wirft bei unseren Vereinen auch organisatorische und rechtliche Fragen auf.
Der FVM stellt an dieser Stelle hilfreiche Informationen verschiedener Themen als Linksammlung bereit. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Update: 09.04.20
Hinweise für virtuelle Mitgliederversammlungen
- Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gelten für Vereine hiernach die in Art. 2 § 5 vorgesehenen Erleichterungen, die insbesondere die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung umfassen. Die Gesetzesregelung gilt bis 31. Dezember 2021.
§ 5 Vereine und Stiftungen
- (1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
- (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
- (3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Gesetzliche Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise.
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Update: 06.04.20
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
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Update: 03.04.20
Die nachstehenden Ausführungen sind Ergebnis einer sehr kurzfristigen arbeits- bzw. sportrechtlichen Prüfung durch Prof. Dr. Philipp S. Fischinger (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Sportrecht, Universität Mannheim):
Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Kündigung
Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Aufwendungsersatzleistungen
Gutachterliche Stellungnahme zu Verlängerungsklauseln
Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Vertragslaufzeit
Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Gehaltsfortzahlung
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Update: 31.03.20
Virtuelle Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen
DFB-Merkblatt zur Kurzarbeit, insbesondere in Fußballvereinen des zuschauerorientierten Sports sowie in Verbänden (erstellt von Dr. Stephan Osnabrügge, DFB-Schatzmeister)
FAQs des Landessportbundes NRW
Zusammenfassung aktueller Rechtsfragen im Sport von Lentze.Stopper Rechtsanwälte
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Sie haben weitere Fragen?
Ihr Ansprechpartner:
Dominik Jolk
FVM-Referent Spielbetrieb & Recht/Syndikusrechtsanwalt
E-Mail: dominik.jolk(at)fvm.de -
Finanzen
Finanzen
Die Coronakrise wirft bei unseren Vereinen auch finanzielle Fragen auf. Der FVM stellt an dieser Stelle hilfreiche Informationen verschiedener Themen als Linksammlung bereit. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
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Allgemeine Infos:
FAQs des Bundesministeriums für Finanzen zu Steuererleichtungen (06.04.2020)
Interview mit DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge (20.03.2020)
Videobotschaft von Staatssekretärin Andrea Milz und LSB-Präsident Stefan Klett (21.03.2020)
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10.11.2020
Soforthilfe Sport des Landes NRW
Gefördert werden 60 Prozent der durch die Corona-Pandemie entstehenden Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, höchstens jedoch 50.000 €.
Für das Förderprogramm "Soforthilfe Sport" sind Anträge bis zum 15. März 2021 möglich.
Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde.
30.10.2020
Fußballer helfen Fußballern: Fonds der Sepp-Herberger-Stiftung
Die DFB-Stiftung Sepp Herberger startete bereits im März ein Hilfsprogramm für Mitglieder der Fußballfamilie, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not oder wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.
Noch sind Mittel aus diesem Fonds verfügbar.
Antragsberechtigt sind Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in den DFB-Mitgliedsverbänden, deren Untergliederungen (zum Beispiel Schiedsrichtervereinigungen) und den bundesdeutschen Fußballvereinen engagieren. Wichtig ist der Nachweis über die individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den jeweiligen Antragsteller.
Die Anträge können formfrei per E-Mail an corona-hilfe(at)sepp-herberger.de gesendet werden. Jeder Antrag wird im Einzelverfahren geprüft. Ein Anspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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FAQ: 09.04.2020
Wie sieht es mit einer finanziellen Unterstützung durch den DFB oder den FVM aus?
- Gemeinnützigkeitsrechtlich sind dem DFB und dem FVM enge Grenzen gesetzt: Zu beachten sind rechtliche und steuerliche Vorgaben, an die DFB und FVM zwingend gebunden sind. Weder der DFB noch der FVM dürfen die Vereine finanziell direkt bezuschussen.
- Der FVM nimmt seine Rolle als Dienstleister und Interessenvertreter gegenüber der Politik sehr ernst und konsequent wahr. So setzt er sich gegenüber der Politik für Unterstützung seiner Vereine ein. Es geht um das Überleben der Amateure und des gemeinnützigen, nicht kommerziellen Fußballs als wichtiger und notwendiger Säule der Gesellschaft.
- Der FVM prüft derzeit alle Möglichkeiten, den Vereinen bei Verbandsausgaben entgegenzukommen.
Inwieweit ist der FVM finanziell selbst betroffen von der Corona-Krise?
- Der FVM rechnet mit einem signifikanten Einnahmerückgang im unteren siebenstelligen Bereich, z.B.
- Die Solidarabgaben der Bundesligen aus den dort anfallenden Eintrittsgeldern an die Fußballverbände fallen bei Saisonabbruch und auch bei Geisterspielen weg. Das betrifft auch den FVM im sechsstelligen Bereich.
- Aufwandsgesteuerte Einnahmen für den FVM und die Kreise, wie Gebühren für z.B. Spielverlegungen und Sportgerichtsverfahren, fallen derzeit weg.
- Es sind Ausfälle bei der Vermarktung zu befürchten, z.B. für nicht durchführbare Veranstaltungen (Seminare mit Partnern etc.).
- Bitburger-Pokal: Hier drohen dem FVM (und den beiden Finalisten) fehlende Einnahmen aus Vermarktung und Ticket-Verkauf.
- Eine Belegung der Sportschule fällt durch die (aufgrund des Erlasses) notwendige Schließung weg – bei weiterlaufenden Kosten für Personal und Erhalt der Sportschule.
- Der FVM kann, ohne staatliche Zusatzunterstützung, nicht auf weitere Einnahmen verzichten. Deshalb werden, wenn der Spielbetrieb wieder fortgesetzt wird, die daraus entstehenden laufenden Kosten der Vereine an den Verband gezahlt werden müssen.
- Der FVM prüft, auf welche Ausgaben kurzfristig verzichtet werden kann. Mit Blick auf die Vereine ist aber klar, dass Service und Beratung uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Gerade jetzt haben die Vereine hier einen hohen Bedarf.
Wie ist mit der finanziellen Belastung durch FSJ-Kosten umzugehen?
- Vereine richten ihre Anfragen dazu bitte an ihre zuständigen Ansprechpartner bei der Sportjugend NRW.
Gibt es Informationen zum Mitgliedsbeitrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)?
Der DFB hat eine kritische Stellungnahme zu der Erhöhung des Beitragsfußes zum Mitgliedsbeitrag der VBG veröffentlicht, die der FVM ausdrücklich unterstützt.
Die VBG hat Informationen zur Stundung oder Ratenzahlung ihrer Mitgliedsbeiträge veröffentlicht.
Haben Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen?
- Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.
- Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen, wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Anderes könnte gegebenenfalls für sogenannte Kurs- oder Zeitmitgliedschaften gelten.
Wie sollen Vereine mit Übungsleiterpauschalen umgehen?
Der FVM kann den Vereinen kein einheitliches Vorgehen empfehlen, da es sich um privatrechtliche Verträge zwischen dem Verein und den Übungsleiter*innen handelt. Es lässt sich folgende grobe Orientierung geben:
- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf konkreten Aufwendungsersatz: Da lediglich der tatsächlich angefallene Aufwand ersetzt wird, dürften hier Zahlungsansprüche entfallen.
- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages oder Ehrenamtsfreibetrages: Hierbei kommt es auf die vertragliche Situation an. Vielfach sehen die Vereinbarungen vor, dass die ehrenamtlich Tätigen eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, wenn sie tätig geworden sind (z.B. je Übungsstunde). Fällt die Übungsstunde aus, dann entfällt auch die pauschale Aufwandsentschädigung. Anders könnte es sein, wenn fortlaufend eine pauschale Aufwandsentschädigung vereinbart ist (z.B. monatlich 200 € oder 60 €). Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig. Wenn die Zahlung als pauschale Aufwandsentschädigung vereinbart wurde, dann könnte argumentiert werden, dass bei Nichtanfallen des Aufwands auch der Zahlungsanspruch entfällt. Ansonsten müsste das Vertragsverhältnis beendet werden.
Wie geht man vereinsintern am besten mit Kündigungen von Sponsoren oder Mitgliedern um?
- Der FVM hat als Verband keinen Einfluss auf das Verhalten von Sponsoren vor Ort. Die gute Nachricht ist: Viele Sponsoren und Mitglieder halten ihren Vereinen auch jetzt die Treue. Der FVM ruft zur Solidarität auf, gerade jetzt den Wert des gesellschaftlichen Miteinanders im Verein zu unterstützen und daher Mitglied und Partner des Vereins zu bleiben. Der FVM unterstützt die Position des DOSB “Sportvereine sind keine Supermärkte”.
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Update: 07.04.2020
Info des StadtSportBundes Köln: Notfallfonds für Kölner Sportvereine mit einem Budget von 300.000 Euro
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Update: 06.04.2020
Haben die Vereinsmitglieder aufgrund der Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs ein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht auf Beitragserstattung?
Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.
Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Anderes könnte gegebenenfalls für sogenannte Kurs- oder Zeitmitgliedschaften gelten.
(Quelle: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/)---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Umgang mit laufenden VBG-Beiträgen:
An dieser Stelle finden Sie Informationen zur VBG - der gesetzlichen Unfallversicherung für Ihre Spieler*innen. Dabei geht es um die Frage, wie es sich mit den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung verhält. Und ob diese bei der Aussetzung des Trainings- und Spielbetriebs für Spieler von den Vereinen weiterbezahlt werden müssen.
Hinweise der VBG zu einer möglichen Stundung der Beiträge finden Sie hier.
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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen:
Info des Bundesfinanzministeriums
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Keine GEMA-Gebühren für Vereine
Die GEMA hat ihre Gesamtvertragspartner darüber informiert, dass für die Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren besteht. Alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen.
Zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA gibt es ein Pauschalabkommen für den organisierten Sport. Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbeitrages sind bestimmte Musiknutzungen im Sportverein bereits abgegolten. Der Pauschalbeitrag wird den Vereinen jährlich zusammen mit dem Beitrag für die Sportversicherung in Rechnung gestellt. Für Musiknutzungen, die nicht über das Pauschalabkommen abgegolten sind, müssen die Vereine bei der GEMA eigene Lizenzen erwerben.
Die GEMA hat auf ihrer Homepage am 20. März 2020 veröffentlicht, dass für den Zeitraum, in dem Lizenznehmer ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen. Während dieses Zeitraums entfallen die GEMA-Vergütungen, d. h. kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Sollte der Verein stattdessen Livestreams durchführen, gilt Folgendes:
Für Vereine, mit Musiknutzungen ausschließlich im Rahmen der DOSB-Pauschalabkommens oder mit eigenen bestehenden Lizenzverträgen:
Wenn Sie Ihre Veranstaltungen aufgrund der aktuellen Lage um den Corona-Virus absagen und/oder die Vereinsanlage schließen müssen und an Stelle der ursprünglich geplanten Veranstaltung eine Live-Übertragung derselben stattfinden lassen, dann ist dieser Live-Stream als Ersatz der vertraglich geregelten Veranstaltung vom bestehenden Pauschal- bzw. Lizenzvertrag gedeckt. Eine separate Lizenzierung des Livestreams ist nicht notwendig. Bestehende Lizenzverträge müssen Sie nicht kündigen, sondern können weiterlaufen. Livestreaming über Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch und Twitter ist in den Lizenzverträgen mit den jeweiligen Plattformen inkludiert, insoweit ist eine Einzellizenzierung von Livestreams, die auf diesen Plattformen erfolgen, nicht notwendig.
Für andere Nutzungen von Live-Streams (außerhalb des DOSB-Pauschalabkommens und ohne Lizenzvertrag, auf der eigenen Website o. ä.)
Für den Fall, dass keine der vorgenannten Sachverhalte für Ihren Live-Stream zutreffend ist, macht die GEMA auf ihren Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen und auf deren Lizenzshop aufmerksam. Die GEMA bitten Sie, über diesen Lizenzshop eine Lizenzierung vorzunehmen. Sollte diese - auf geringfügige Nutzungen bereits entsprechend abgestimmte - Vergütung aufgrund und für die Dauer der Corona-Pandemie (zunächst bis Ende April) eine unangemessene Härte für Sie darstellen oder der Tarif aufgrund höherer Abrufzahlen nicht zutreffend sein, teilen Sie der GEMA bitte die tatsächlichen Abrufzahlen mit.
(Quelle: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/#panel10046)
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Erreichbarkeit FVM- / Kreisgeschäftsstellen
Erreichbarkeit FVM- / Kreisgeschäftsstellen
Die Telefonzentrale in Hennef ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr besetzt und in dieser Zeit erreichbar unter 02242/91875-0.
Die meisten Mitarbeiter*innen des Fußball-Verbandes Mittelrhein sind derzeit im „Mobilen Arbeiten“. Am besten erreichen Sie deshalb alle Ansprechpartner*innen aktuell per E-Mail.
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Hier finden Sie die Übersicht der Mitarbeiter*innen aus allen Fachbereichen
Sie haben ein allgemeines Anliegen?
- Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an fvm@fvm.de. Wir leiten Ihre Anfrage dann intern an die zuständigen Kolleg*innen weiter.
- In dringenden Fällen ist die Telefonzentrale in Hennef täglich zwischen 9 und 12 Uhr erreichbar unter 02242/91875-0
Das FVM-Team ist dank der technischen Infrastruktur erreichbar, so dass der Kontakt zu unseren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen in unseren Vereinen und Kreisen weiterhin sichergestellt ist. Gleichzeitig bitten wir Sie um etwas Geduld, wenn Sie sich an unsere Mitarbeiter*innen wenden.
Erreichbarkeit der Kreisgeschäftsstellen
Die Mitarbeiter*innen in den Fußballkreisen stehen über die bekannten Kontaktmöglichkeiten, die auch den Internetauftritten der Kreise entnommen werden können, zur Verfügung. Sprechzeiten in den Kreisgeschäftsstellen entfallen bis auf Widerruf.
Erreichbarkeit der Sportschule Hennef
Die Sportschule Hennef hat seit Anfang November vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das gesamte haupt- und ehrenamtliche FVM- und Sportschulteam ist jederzeit und gerade in dieser besonderen Situation gerne für Sie da! Das Allerwichtigste ist: Bleiben Sie gesund!
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Weiterführende Links zum Thema (z.B. RKI, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung etc.)
Weiterführende Links zum Thema (z.B. RKI, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung etc.)
Covid-19-Dashboard des Robert Koch Instituts
Robert Koch Institut (Risikobewertung, bundesweite Lageeinschätzung)
Weltgesundheitsorganisation (WHO, englisch)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (u.a. Hygiene-Tipps, mehrsprachig)
Mehrsprachige Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus
In Nordrhein-Westfalen laufen die Informationen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammen, das die Informationen zum Coronavirus auf seiner Website ständig aktualisiert: https://www.mags.nrw/coronavirus
Für Bürger*innen gibt es eine Telefon-Hotline: 0211 / 9119 1001.
Das zuständige örtliche Gesundheitsamt ist hier zu finden: https://tools.rki.de/PLZTool/