Aufstockung der Herren-Bezirksliga-Staffel 2 auf 17 Mannschaften

Das Präsidium des Fußball-Verbandes Mittelrhein hat entschieden, dem Antrag des 1. FC Niederkassel auf Eingliederung in die Bezirksliga zur Saison 2019/20 stattzugeben. Niederkassel steigt demnach in die Bezirksliga auf und wird der Staffel 2 zugeordnet, die auf 17 Mannschaften aufgestockt wird. [Update 15.8.: Der Verbandsspielausschuss hat Spielplan, Rahmenterminplan und neue Auf- und Abstiegsregelung dazu veröffentlicht].

Aufstockung der Herren-Bezirksliga-Staffel 2 auf 17 Mannschaften

Dazu erklärt FVM-Präsident Bernd Neuendorf: „Das Präsidium ist nach intensiver Abwägung aller Aspekte zu dieser Entscheidung im Sinne des Sports und der Vereine gekommen. Ziel muss es immer sein, sportliche Fragen durch die in unserer Satzung und den Ordnungen festgelegten Wege zu lösen. Es gibt demokratische Prozesse sowie eine Gewaltenteilung im Sport. Das bedeutet: Sportgerichte können nicht einfach übergangen werden. Das haben wir auch hier respektiert. Aufgrund des außergewöhnlichen Vorgangs und im Sinne eines einheitlichen, klaren Starts in die Spielzeit am 23. August haben wir aber als Präsidium von der außerordentlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, unabhängig von den laufenden Verfahren im Interesse des Verbandes eine Entscheidung herbeizuführen. Gegen die Entscheidung des Präsidiums ist der Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung möglich“, erklärt Neuendorf und ergänzt: „Die Entwicklungen der letzten Wochen stimmen uns alle nicht zufrieden. Die Abläufe werden wir ausführlich aufarbeiten.“

Von der Entscheidung der Aufstockung der Bezirksliga sind auch der SSV Kaldauen und der FC Adler Meindorf betroffen, die aufgrund des Aufstiegs von Niederkassel nun in die Kreisliga A bzw. B aufrücken.

Formal nicht betroffen von der Präsidiums-Entscheidung sind das Urteil des Kreissportgerichts Köln auf Wiederholung des Spiels der Sportfreunde Ippendorf gegen den SV Beuel 06 aufgrund des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers und das Berufungsverfahren vor dem Bezirkssportgericht I am 15. August.

 

Nach oben scrollen