Service des WDFV: Internationale Spielberechtigungen online abwickeln

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist daraufhin, dass in der Abteilung Spielberechtigungen seit Dezember auch internationale Vorgänge über "Antrag Online" abgewickelt werden können.

Als Service für die Fußballvereine in Nordrhein-Westfalen sind im unten angefügten Dokument alle relevanten Informationen für eine unkomplizierte Vorgehensweise zum Download zusammengefasst. Darin befinden sich auch die entsprechenden Leitfäden für die Internationale Erstausstellung und den Internationalen Vereinswechsel.

Vereine sollten bei internationalen Vorgängen künftig die neu geschaffenen Online-Möglichkeiten nutzen, um die möglichst unkomplizierte Bearbeitung durch die Passstelle des WDFV zu gewährleisten.

Für die Antragstellung gilt zu beachten, dass gemäß §10a SpO/WDFV bzw. §6a JSpO/WDFV die Vereine verpflichtet sind, den unterzeichneten Original-Antrag sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Dokumente für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufzubewahren und auf Anforderung der Passstelle des WDFV vorzulegen.

Weitere Informationen und alle Dokumente zum Download finden Sie hier.

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