FVM entlastet Vereine: Keine SR-Untersoll-Zahlung in Monaten ohne Spielbetrieb

FVM entlastet Vereine: Keine SR-Untersoll-Zahlung in Monaten ohne Spielbetrieb

Um die Vereine im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) in der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, haben Präsidium und Beirat des FVM eine Änderung in der Verwaltungsanordnung zur Schiedsrichter*innen-Meldepflicht beschlossen: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gilt ab sofort, dass für angebrochene und volle Monate, in denen der Spielbetrieb auf behördliche oder verbandliche Anordnung vollständig ruht, also auch keine Freundschafts- oder Turnierspiele stattfinden dürfen, keine Ordnungsgelder wegen eines bestehenden Schiedsrichter*innen-Untersolls erhoben werden.

Hier geht es zur aktualisierten Version der Verwaltungsanordnung zur Schiedsrichter*innen-Meldepflicht.

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