Kreis Köln

Änderungen im Bereich Passkontrolle / Passvorlagen beim Frauen- und Herrenspielbetrieb

Änderungen im Bereich Passkontrolle / Passvorlagen beim Frauen- und Herrenspielbetrieb

Wie auf der Vereinsvertreterversammlung bereits mitgeteilt, gibt es eine Neuerung bei eventuell notwendigen Passvorlagen.

Die Schiedsrichter sind aufgefordert, vor dem Spiel mit den Spielerpässen eine Identitätskontrolle bei allen im Spielbericht aufgeführten Spielern durchzuführen, nicht nur bei den Spielern, die das Spiel beginnen. Ist eine Identitätskontrolle der Ergänzungsspieler nicht möglich, sollte dies bei der Einwechslung vorgenommen werden. Liegt weder der Spielerpass noch ein gültiger Lichtbildausweis des Spielers vor, wird dieser Spieler zur Überprüfung seiner Identität bzw. seiner Spielberechtigung an die KSK abgegeben.

Neu ist: Liegt bei einem Spieler, der in der Spielberechtigungsliste des Spielberichts Online aufgeführt ist, kein Spielerpass vor, sich der Spieler aber mit einem Lichtbildausweis beim Schiedsrichter zweifelsfrei ausweisen kann, entfällt die Zusendung oder Vorlage des Spielerpasses an den Staffelleiter. Unverändert wird allerdings ein Ordnungsgeld in Höhe von 5 Euro wegen Spielens ohne Spielerpass vom Staffelleiter festgesetzt.

Da diese Neuerung aus redaktionellen Gründen noch nicht in den Durchführungsbestimmungen des Kreisspiel-Ausschusses im Terminkalender 2016/2017 veröffentlicht werden konnte, auch an dieser Stelle nochmals dieser Hinweis, der den Vereinen auch über das E-Postfach und AMonline bekannt gegeben wurde.

Bork - Homburg - Lambertz - Müller - Thiel

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